Arbeitsschutz
Unsere Arbeitnehmer sind bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) gesetzlich unfallversichert. Die BGHM versichert gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten - wenn die zu versichernden Risiken in einem inneren Zusammenhang mit den betrieblichen Tätigkeiten stehen - und sorgt mit allen geeigneten Mitteln für die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation der Versicherten.
Der Arbeitsschutz in Deutschland wird im Wesentlichen von der Europäischen Union, von dem Staat, von den Berufsgenossenschaften und von den Normengebern bestimmt. Weil aber für unser Unternehmen nicht alle Vorschriften maßgebend sind, können die wichtigsten in den BG-Informationen für die Metallbau-Montagearbeiten eingesehen werden - gegliedert nach:
- Gesetze, Verordnungen und Regeln
- Unfallverhütungsvorschriften
- BG-Regeln
- BG-Informationen
- DIN-Normen
Schwerpunktthemen erscheinen als Fachbeiträge zweimonatlich in der "BGHM-Aktuell, Magazin für sicheres und gesundes Arbeiten" auf der Intenetseite der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Zu den einzelnen Schwerpunktthemen hier werden im Wandkalender „Checklisten“ veröffentlicht. Im Folgenden bieten wir hier, sortiert nach den Ausgaben der BGHM-Aktuell, die Schwerpunktthemen sowie die Checklisten aus folgenden Jahren an: