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Kennen Sie die 10 Wahrheiten über die Zeitarbeit?

(Quelle: BAP, Die 10 Regeln der Zeitarbeit)  
 

  1. Zeitarbeit ist sozialversicherungspflichtig
    Auf dem Gesamtarbeitsmarkt sind circa 80 Prozent der Stellen sozialversicherungspflichtig. In der Zeitarbeitsbranche sind es jedoch rund 90 Prozent. Noch eklatanter fallen die Unterschiede bei den Vollzeitstellen aus: In der Zeitarbeit sind es deutlich über 80 Prozent, auf dem Gesamtarbeitsmarkt aber nur rund 55 Prozent. Sogenannte Minijobs spielen dagegen in der Zeitarbeit mit gerade einmal 6 Prozent kaum eine Rolle, während es auf dem Gesamtarbeitsmarkt fast dreimal so viele sind.

  2. Zeitarbeit ist unbefristet
    Zeitarbeitnehmer erhalten einen Arbeitsvertrag, der ihnen sämtliche Rechte und Pflichten zusichert, die alle anderen Arbeitnehmer nach deutschem Arbeitsrecht auch haben. Eine Besonderheit der Branche: Etwa 80 Prozent aller Zeitarbeitnehmer haben unbefristete Verträge.

  3. In der Zeitarbeit gibt es eine allgemeingültige Lohnuntergrenze
    Seit 2011 ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze für Zeitarbeitnehmer festgeschrieben. Über die Höhe verhandeln gemeinsam die Sozialpartner. Ab April 2015 beträgt die Lohnuntergrenze in der Branche 8,80 Euro (West) bzw. 8,20 Euro (Ost) und steigt bis Mitte 2016 im Westen auf 9,00 Euro und im Osten auf 8,50 Euro.

  4. In der Zeitarbeit gelten DGB-Tarifverträge
    Für fast 100 Prozent aller Zeitarbeitnehmer gilt ein Tarifvertrag. Dieser wird gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit ausgehandelt. In dem Tarifvertragswerk sind die Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer geregelt, also z. B. die Lohnhöhe, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche.

  5. Equal Pay für Zeitarbeitnehmer
    Zeitarbeitnehmer erhalten automatisch nach einer gewissen Einarbeitungszeit gestaffelte Zuschläge auf ihr Entgelt. Diese sogenannten Branchenzuschläge sind inzwischen in neun Wirtschaftszweigen eingeführt (verhandelt mit IG Metall, IG BCE, ver.di und EVG). So wurden Lohndifferenzen zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammmitarbeitern in den wesentlichen Einsatzbranchen geschlossen und die Zeitarbeitnehmer in Stufen an Equal Pay herangeführt.

  6. Zeitarbeitnehmer haben die gleichen Rechte wie alle Arbeitnehmer
    Zeitarbeit ist rechtlich jeder anderen regulären Beschäftigungsform in Deutschland gleichgestellt. Das bedeutet, für Zeitarbeitnehmer gelten sämtliche Regelungen aus dem Arbeitsrecht, wie z. B. zum Kündigungsschutz, und sie erhalten einen Arbeitsvertrag mit Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.

  7. Zeitarbeit hat ein eigenes Gesetz
    Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gilt in Deutschland ein spezielles Gesetz für die Zeitarbeitsbranche. Es stellt vor allem den Schutz des Zeitarbeitnehmers sicher. So dürfen Stammmitarbeiter eines Unternehmens z. B. nicht entlassen und innerhalb von sechs Monaten in demselben Unternehmen als Zeitarbeitnehmer beschäftigt werden. Dieser sogenannte Drehtüreffekt wird so vermieden.

  8. Zeitarbeitsunternehmen werden staatlich kontrolliert
    Um in Deutschland ein Zeitarbeitsunternehmen zu betreiben, ist eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit zwingend nötig. Alle Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland werden außerdem von der Bundesagentur für Arbeit und den Zollverwaltungen kontrolliert. Bei Verstößen gegen rechtliche und tarifvertragliche Bestimmungen, wie z. B. die Lohnuntergrenze, drohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro oder gar ein Entzug der Erlaubnis.

  9. Die Zeitarbeitsbranche hat einen eigenen Ethikkodex
    Die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche verpflichten ihre Mitglieder mit eigenen Regeln, zusätzlich zu ethisch korrektem Handeln. So stellen sie den fairen Umgang ihrer Mitglieder gegenüber ihren Mitarbeitern in den Vordergrund.

  10. Europäisches Regelwerk für die Zeitarbeit
    Auch auf europäischer Ebene gibt es ein Regelwerk für die Zeitarbeit: die EU-Zeitarbeitsrichtlinie. An deren Entwicklung waren u. a. die Gewerkschaften und der Eurociett beteiligt. Eurociett ist die Dachorganisation der europäischen Zeitarbeitsbranche. Als einziger Verband vertritt der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) Deutschland im Eurociett.